Ein wichtiges Ziel der Politik der Grünen Wehrheim ist es, das Bauen im Ort selbst so zu erleichtern, dass es nicht mehr nötig wird, immer mehr gutes Ackerland zu überbauen. So wurde bereits mit der Satzung Alt Wehrheim auf Initiative der Grünen Wehrheim dafür gesorgt, dass es im alten Ortskern keine baulichen Beschränkungen für all die Wände mehr gibt, die von der Straße aus nicht sichtbar sind. Dort können nun z.B. größere Fenster eingebaut werden.
Diese Flexibilisierung wird häufig durch Auflagen der Behörden für Denkmalschutz konterkariert: Dies überfordert Bauherren oft finanziell und hat zur Folge, dass notwendige Sanierungen nicht angegangen werden. So veröden unsere Ortskerne, wie man an lange leerstehenden Häusern und nicht angegangenen Reparaturen auch im Bereich Alt-Wehrheim sehen kann.
Aus diesem Grund setzt sich die Fraktion der Grünen Wehrheims dafür ein, dass die Behörden für den Denkmalschutz ihre Spielräume nutzen und bei Auflagen auch den Aspekt der Bewohnbarkeit zumindest gleichwertig mit den Belangen des Denkmalschutzes beachten.
Aus diesem Grund waren die Grünen Wehrheim eine der Fraktionen, die sich für die Annnahme des überfraktionellen Antrages einsetzten, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 04.04.2025 beschloss:
„Die Gemeindevertretung beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, mit allem Nachdruck Einfluss auf die unmittelbar oder mittelbar zuständigen Stellen des Denkmalschutzes sowie die zuständigen politischen Gremien zu nehmen, um die Auslegungen der bestehenden Denkmalschutzbestimmungen zu flexibilisieren, die Abläufe für Prüfung und Genehmigung effektiver zu gestalten und Bestimmungen auch grundsätzlich auf die Vereinbarkeit mit heutigen Notwendigkeiten zur Schaffung oder zum Erhalt von Wohnraum und innerörtlicher Verdichtung zu überprüfen und ggf. zu novellieren.“
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